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Produkt zum Begriff Besichtigungen:


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  • Häuser und Wohnungen bei Schenkung und Erbschaft – Einkommensteuerliche Folgen
    Häuser und Wohnungen bei Schenkung und Erbschaft – Einkommensteuerliche Folgen

    Ein geerbtes Haus verkaufen oder vermieten? Auswirkungen auf Ihre Einkommenssteue

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  • Avery Zweckform Formularvordruck »Einheitsmietvertrag für Wohnungen und Häuser, mit Übergabeprot gelb, 21x29.7 cm
    Avery Zweckform Formularvordruck »Einheitsmietvertrag für Wohnungen und Häuser, mit Übergabeprot gelb, 21x29.7 cm

    Formularvordruck »Einheitsmietvertrag für Wohnungen und Häuser, mit Übergabeprotokoll und Hausordnung«, Anwendungsbereich: Vordrucke, diverse, Chlorfrei: Ja, Höhe: 297 mm, Ausführung der Bindung: Kopfleimung, Papierformat: A4, Anzahl der Blätter: 6 Blatt, Anzahl der Durchschläge: 1 Blatt, Besonderheiten: Flächenmasse des Papiers: Blatt 1: 60 g/qm, Blatt 2: 55 g/qm, Breite: 210 mm, Farbe der Durchschläge: gelb, Farbe des Papiers: blau, Papiergewicht: 70 g/m2, perforiert: Ja, Abheftlochung vorhanden: Ja, selbstdurchschreibend: Ja, Seitenzahlen vorhanden: Nein, Sprache: deutsch, Gestaltung / Ausführung: 5-fach, selbstdurchschreibend, Durchschreibepapier vorhanden: Nein, FSC-zertifiziert: Nein, Papierprodukte/Formularbuch/Mietvertrag & Kaufvertrag

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  • Investition (Olfert, Klaus)
    Investition (Olfert, Klaus)

    Investition , Erfolgreiches Investieren - praxisnah und leicht verständlich dargestellt. Unternehmen müssen investieren, um ihren Bestand und ihre Fortentwicklung zu sichern. Investitionen erfordern oft den Einsatz erheblicher finanzieller Mittel und müssen deshalb individuell auf Notwendigkeit und Vorteilhaftigkeit untersucht werden. Leicht verständlich und praxisnah vermittelt Ihnen dieser Band aus der Reihe "Kompendium der praktischen Betriebswirtschaft" die dafür benötigten Grundlagen. Lernfreundlich dargestellt und mit vielen Beispielen, Tabellen und Abbildungen veranschaulicht lernen Sie alle wichtigen finanzwirtschaftlichen Funktionen kennen. Sie erfahren, wie Sie Investitionen planen und wie Sie die jeweilige Investition professionell berechnen, analysieren und beurteilen. Über 500 Kontrollfragen und 80 Aufgaben mit Lösungen helfen Ihnen dabei, Ihr Wissen zu festigen und zu vertiefen. Ein umfangreiches Stichwortverzeichnis rundet das Buch ab und ermöglicht einen schnellen Zugriff auf benötigte Informationen. Aus dem Inhalt: Grundlagen (Kapital, finanzwirtschaftliche Funktionen, finanzwirtschaftliche Führung). Investitionsplanung. Statische Investitionsrechnungen zur Beurteilung von Sachinvestitionen. Dynamische Investitionsrechnungen zur Beurteilung von Sachinvestitionen. Investitionsrechnungen zur Beurteilung von Finanzinvestitionen. Nutzwertrechnungen zur Beurteilung von Investitionen. Finanzwirtschaftliche Analyse. Übungsteil. Stichwortverzeichnis. , Schule & Ausbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 14. Auflage. Online-Buch inklusive., Erscheinungsjahr: 201910, Produktform: Kassette, Inhalt/Anzahl: 1, Inhalt/Anzahl: 1, Titel der Reihe: Kompendium der praktischen Betriebswirtschaft##, Autoren: Olfert, Klaus, Redaktion: Olfert, Klaus, Auflage: 19014, Auflage/Ausgabe: 14. Auflage. Online-Buch inklusive, Seitenzahl/Blattzahl: 535, Fachschema: Finanzierung~Makroökonomie~Ökonomik / Makroökonomik, Fachkategorie: Betriebswirtschaft und Management: Lehrbücher, Handbücher~Makroökonomie, Bildungszweck: Lehrbuch, Skript~für die Hochschule, Warengruppe: HC/Betriebswirtschaft, Fachkategorie: Unternehmensfinanzierung, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Sender’s product category: BUNDLE, Verlag: Kiehl Friedrich Verlag G, Verlag: Kiehl Friedrich Verlag G, Verlag: NWB Verlag, Länge: 231, Breite: 161, Höhe: 30, Gewicht: 826, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Beinhaltet: B0000033036001 V14550-978-3-470-595- B0000033036002 V14550-978-3-470-595-2, Vorgänger EAN: 9783470595832 9783470595825 9783470595818 9783470704708 9783470704791, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0025, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 674817

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  • Wie können Besichtigungen für Immobilien am effektivsten organisiert werden?

    Besichtigungen sollten gebündelt werden, um Zeit und Aufwand zu sparen. Termine sollten im Voraus festgelegt und koordiniert werden, um Interessenten effizient durch die Immobilie zu führen. Zudem ist es hilfreich, alle relevanten Informationen und Unterlagen vorab bereitzustellen, um potenzielle Käufer bestmöglich zu informieren.

  • Wie viele Besichtigungen?

    Wie viele Besichtigungen sind geplant oder bereits durchgeführt worden? Möchten Sie weitere Besichtigungen organisieren oder sind Sie mit den bisherigen zufrieden? Sollten zusätzliche Besichtigungen erforderlich sein, können wir gerne Termine vereinbaren. Lassen Sie mich wissen, wie viele Besichtigungen Sie insgesamt benötigen, damit ich entsprechend planen kann.

  • Kann Mieter Besichtigungen verweigern?

    Kann Mieter Besichtigungen verweigern? In der Regel haben Vermieter das Recht, die vermietete Immobilie zu besichtigen, um sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß gepflegt wird. Mieter können Besichtigungen jedoch nicht grundsätzlich verweigern. Es gibt jedoch bestimmte Regeln, die eingehalten werden müssen, wie zum Beispiel die Einhaltung einer angemessenen Vorankündigungsfrist. Mieter haben auch das Recht auf Privatsphäre, daher sollten Besichtigungen nicht übermäßig häufig oder zu unangemessenen Zeiten stattfinden. Im Falle von Unstimmigkeiten oder Missachtung der Regeln können Mieter sich an Mieterschutzorganisationen oder Rechtsberatungsstellen wenden.

  • Muss ich Besichtigungen ermöglichen?

    Als Vermieter sind Sie verpflichtet, Besichtigungen zu ermöglichen, wenn ein berechtigtes Interesse des potenziellen Mieters vorliegt. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der aktuelle Mieter kündigt und Sie einen Nachmieter suchen. Es ist jedoch wichtig, dass Sie die Privatsphäre des aktuellen Mieters respektieren und Besichtigungen im Voraus ankündigen.

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    Vermieten Sie zum Beispiel eine Einliegerwohnung oder eine Ferienwohnung möbliert, müssen Sie die Mieteinnahmen versteuern - so wie jeder andere Vermieter auch. Bei der Vermietung möblierter Wohnungen gibt es aber auch einige Besonderheiten zu beachten. Deshalb sollten Sie zum Beispiel wissen, wie Sie Ihre Mieteinnahmen und Werbungskosten richtig berechnen und wie Sie Ihre Einrichtungsgegenstände möglichst gewinnbringend abschreiben. Ausführliche Informationen dazu und noch vieles mehr finden Sie in diesem Beitrag.

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  • Wie oft müssen Mieter Besichtigungen zulassen?

    Wie oft müssen Mieter Besichtigungen zulassen? Mieter müssen Besichtigungen grundsätzlich zulassen, wenn der Vermieter einen berechtigten Grund dafür hat, beispielsweise um potenzielle Nachmieter zu finden oder notwendige Reparaturen durchzuführen. Es gibt jedoch keine festgelegte Anzahl an Besichtigungen, die Mieter zulassen müssen. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die Privatsphäre der Mieter respektiert wird und Besichtigungen nicht übermäßig häufig stattfinden. Mieter haben auch das Recht, Termine für Besichtigungen zu vereinbaren, die für sie passend sind.

  • Wie oft muss Mieter Besichtigungen zulassen?

    Mieter müssen Besichtigungen grundsätzlich zulassen, wenn der Vermieter sie ankündigt und ein berechtigtes Interesse daran hat. Dabei muss der Mieter jedoch nicht beliebig viele Besichtigungstermine hinnehmen. Es gibt keine festgelegte Anzahl an Besichtigungen, die ein Mieter zulassen muss, aber es sollte eine angemessene Anzahl sein, die im Rahmen des Mietvertrags und der gesetzlichen Bestimmungen liegt. Mieter haben das Recht auf Privatsphäre und dürfen nicht übermäßig belästigt werden. Es ist wichtig, dass Mieter und Vermieter sich über Besichtigungstermine einigen und die Interessen beider Seiten respektieren.

  • Wie viele Besichtigungen muss Mieter zulassen?

    Wie viele Besichtigungen muss Mieter zulassen? Mieter müssen grundsätzlich Besichtigungen zulassen, wenn der Vermieter sie ankündigt und berechtigte Gründe dafür vorliegen. Es gibt jedoch keine festgelegte Anzahl an Besichtigungen, die ein Mieter zulassen muss. Es sollte jedoch eine angemessene Anzahl sein, die im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen liegt und die Privatsphäre des Mieters respektiert. Mieter haben das Recht, Termine für Besichtigungen zu vereinbaren, die für sie passend sind, solange sie nicht unangemessen sind. Es ist wichtig, dass Mieter und Vermieter sich über die Häufigkeit und den Zeitpunkt von Besichtigungen einigen, um Konflikte zu vermeiden.

  • Können Besichtigungen von Immobilien auch virtuell durchgeführt werden, um potenzielle Käufer oder Mieter anzusprechen?

    Ja, Besichtigungen von Immobilien können auch virtuell durchgeführt werden, zum Beispiel über 360-Grad-Videos oder virtuelle Rundgänge. Dies ermöglicht potenziellen Käufern oder Mietern, sich einen realistischen Eindruck von der Immobilie zu verschaffen, ohne vor Ort sein zu müssen. Virtuelle Besichtigungen können somit die Effizienz steigern und Interessenten aus der Ferne ansprechen.

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